Verkauf einer geerbten Immobilie in Spanien

Wenn Sie eine geerbte Immobilie in Spanien verkaufen müssen

Sie und Ihre Geschwister haben gerade das Einfamilienhaus Ihres Vaters geerbt und haben beschlossen, es zu verkaufen, um sich den Betrag zu teilen. Als erstes müssen sie das Erbe annehmen und es auf den Namen der Erben übertragen. Siehe wie.

Wenn es ein Testament gibt

Zertifikate. Wenn ein Testament vorliegt, müssen Sie zur Annahme der Erbschaft zunächst die entsprechenden Bescheinigungen vom Standesamt einholen (Sie können den Vorgang elektronisch unter https://sede.mjusticia.gob.es/es durchführen). /tramites ):

  • Wörtliche Sterbeurkunde (24 Stunden nach dem Tod).

  • Bescheinigung des letzten Testaments (belegt, dass ein Testament erstellt wurde und vor welchem Notar).

  • Bescheinigung über Sterbeversicherungsverträge (zur Überprüfung, ob der Verstorbene über eine Lebensversicherung verfügt).

Wille. Fordern Sie mit den bisherigen Unterlagen eine beglaubigte Kopie des letzten Testaments beim Notar an, vor dem es errichtet wurde. Notiz. Die Angaben zum Notar finden Sie in der Testamentsurkunde.
 

Anwesen. Bereiten Sie außerdem alle Unterlagen vor, die das Vermögen und die Schulden Ihres Vaters zum Zeitpunkt des Todes belegen (Eigentumsurkunden, Kontostandsbescheinigungen usw.). Aufmerksamkeit! Die Bank kann dem künftigen Erben keine Provisionen für die Ausstellung einer Saldo- oder Lastbewegungsbescheinigung in Rechnung stellen. Sie können nur dann eine Provision erheben, wenn:
 

  • Es handelt sich um eine wirksame Dienstleistung, die dieser ausdrücklich angefordert hat (niemals, wenn die Bank sie einseitig auferlegt hat).

  • Es kann sein, dass Sie Nachweise verlangen, die über die bloße Ausstellung der Sterbeurkunde hinausgehen, oder wenn Sie irgendeine Art von Beratung wünschen.

Annahme. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Sie und Ihre Geschwister vor einem Notar erscheinen, um die Urkunde über die Annahme der Erbschaft zu erteilen. Aufmerksamkeit! Dann müssen sie:

  • Liquidieren Sie die Erbschaftssteuer sowie die kommunalen Kapitalgewinne (in Bezug auf das Eigentum oder die Grundstücke, falls es mehrere gibt).

  • Tragen Sie die Urkunde im Grundbuch ein.

 

Wenn es kein Testament gibt

Erben. Liegt kein Testament vor, muss (vor der Annahme) unbedingt ein zusätzliches Verfahren durchgeführt werden: die Erklärung der gesetzlichen Erben:

  • Müssen Kinder, Eltern, Ehegatten oder Enkel des Verstorbenen zu Erben erklärt werden, können sie den Prozess vor einem Notar (bei Beibringung von zwei Zeugen) durchführen. Notiz. In anderen Fällen (Brüder, Neffen...) ist der Prozess gerichtlich und länger.

  • Nach der notariellen Erklärung ist eine Wartezeit von 20 Werktagen erforderlich, um die Urkunde schließen zu können. Dadurch verzögert sich die Unterzeichnung der Erbschaftsannahmeurkunde.

Um voranzukommen...
Aus den oben genannten Gründen kann es mehrere Monate dauern, bis die Immobilie, die sie verkaufen möchten, auf ihren Namen eingetragen wird. Während dieser Zeit können sie die Immobilie bei einem Immobilienmakler zum Verkauf anbieten und darauf hinweisen, dass sie noch nicht ihr Eigentum ist. Aufmerksamkeit! Wenn Sie einen Interessenten finden und eine Kaution unterzeichnen, vereinbaren Sie eine langfristige notarielle Beurkundungsfrist (z. B. drei bis sechs Monate) und geben Sie an, dass diese verlängert werden kann, wenn sich die Verfahren verzögern.

„Die Verfahren zur Annahme der Erbschaft können sich verzögern, insbesondere wenn kein Testament vorliegt. In der Zwischenzeit können sie die Immobilie zum Verkauf anbieten. Natürlich gilt: Wenn sie einen Käufer finden und eine Anzahlung leisten, vereinbaren Sie eine angenehme Laufzeit der Urkunde.“ "

 

Neueste Nachrichten
© 2024 Brassa Homes® - All Rights Reserved Software Inmobiliario Sooprema
Zustimmung verwalten
cookies ablehnen →

WIR SCHÄTZEN IHRE PRIVATSPHÄRED

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um das Web zu personalisieren, unsere Dienste zu analysieren und Ihnen Werbung basierend auf Ihren Surfgewohnheiten und -präferenzen anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Cookie-Richtlinie

Konfiguration Cookies akzeptieren Cookies ablehnen