Wie man den Kauf und Verkauf einer Immobilie im spanischen Grundbuchamt eintragen lässt

Sie benötigen nur drei Dokumente, um den Kauf Ihrer neuen Wohnung im Grundbuch einzutragen und von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren: eine notariell beglaubigte Kopie des öffentlichen Kaufvertrags, das Formular zur Selbstveranlagung, das die Zahlung der Grunderwerbssteuer in Ihrer Autonomen Gemeinschaft belegt, und den Nachweis, dass Sie das Dokument zur Zahlung der kommunalen Kapitalertragssteuer vorgelegt haben.

Diese Dokumente müssen entweder persönlich bei dem Standesamt vorgelegt werden, in dessen Gebiet sich die gekaufte Immobilie befindet, wobei sie in diesem Fall direkt vom Käufer, von einer Agentur oder vom Notariat, wenn dieses Verwaltungsdienstleistungen erbringt, oder auf telematischem Wege direkt von dem Notar, vor dem die Urkunde ausgefertigt wird, vorgelegt werden können.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, erfolgt die Eintragung innerhalb der folgenden fünfzehn Arbeitstage. Der Standesbeamte prüft, ob der Vertrag in Übereinstimmung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen ausgeführt wurde, damit er seine volle Wirksamkeit entfaltet und die Eigentumsrechte des Erwerbers in das Register aufgenommen werden können.

Ist er der Auffassung, dass das Dokument einen Mangel aufweist, der seiner Eintragung entgegensteht, so teilt er dies in zuverlässiger Weise mit, damit der Mangel behoben werden kann, oder, falls der Beteiligte mit der Beurteilung des Registerführers nicht einverstanden ist, kann eine Überprüfung der Beurteilung nach einem der gesetzlich vorgesehenen Verfahren beantragt werden.

Nach der Eintragung in das Register teilt dieser dem Katasteramt die Änderung des Eigentums an der Immobilie mit, und das einmal eingetragene Recht bleibt für immer bestehen, solange der Eigentümer nicht darüber verfügt oder ein Gericht dies beschließt, ohne dass es erneuert werden muss oder erneut ein Betrag für die Aufrechterhaltung des Eintragungsschutzes gezahlt werden muss.

 

Die Eintragung ist notwendig, um:

1.- dass der Erwerber in Bezug auf das von ihm erworbene Recht vollständig geschützt ist, denn nur wenn er sein Recht in das Register einträgt, wird er als alleiniger und wahrer Eigentümer angesehen:

- Er wird als alleiniger und wahrer Eigentümer angesehen, bis das Gegenteil durch ein Gerichtsurteil festgestellt wird.

- Er ist vor den Gläubigern des Verkäufers geschützt.

- Sie sind vor versteckten Belastungen geschützt, die die Immobilie beeinträchtigen können.

- Sie können Ihr Recht gerichtlich schützen lassen, falls es von anderen angefochten oder Ihr Besitz gestört wird.

- Sobald Sie Ihr Recht eingetragen haben, kann niemand mehr ohne Ihre vorherige Zustimmung ein Recht an Ihrem Eigentum erwerben.

2.- Der Käufer kann ein Hypothekendarlehen aufnehmen, um den Kauf der Immobilie zu finanzieren, denn nur wenn der Käufer sein Eigentumsrecht eintragen lässt, kann die Bank die Hypothek eintragen, die die Rückzahlung des Darlehens garantiert.

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