Ob eine geringfügige Baugenehmigung erforderlich ist, wird von der zuständigen Behörde der Provinz, in der sich das Grundstück befindet, festgelegt. In diesem Fall ist es das Amt für Stadtplanung.
Diese ist für die Bearbeitung, Genehmigung und Erteilung der Genehmigung an jeden Antragsteller gemäß den Steuerverordnungen zuständig.
Die Genehmigung für kleinere Arbeiten kann in Moraira entweder persönlich oder online beantragt werden. Sowohl die Beantragung als auch die Änderung von Daten oder die Überprüfung des Bearbeitungsstandes sind dank des elektronischen Zertifikats oder der digitalen ID nur einen Klick entfernt. Alles, was Sie tun müssen, ist, alle Daten auszufüllen, die Unterlagen zu senden und die Gebühr zu bezahlen. Jede einzelne Anforderung kann online unter folgendem Link ausgefüllt werden:
https://teuladamoraira.sedelectronica.es/dossier.1
Entrichtung der entsprechenden Gebühren:
2,4 % des Baubudgets und 2,1 % Urbanisierungssteuer, also insgesamt (4,4 % des Baubudgets).
WICHTIGER HINWEIS: Wenn das Budget 5.000 € übersteigt und die Arbeiten die örtliche Infrastruktur beeinträchtigen könnten, muss eine Kaution in Höhe von 4 % des PEM (Materialausführungsbudget) hinterlegt werden. Diese Kaution wird zurückerstattet, sobald die Techniker der Stadtverwaltung den Zustand der Infrastrukturen überprüft haben.
Per Kredit- oder Debitkarte (über das VIRTUELLE BÜRO>AUTOLIQUIDACIONES oder in den Rathäusern von Teulada und Moraira). Hier ist der Link:
https://tributos.teulada-moraira.org/APLI/REC/AUT/URB.htm
- Situationsplan der Arbeiten gemäß PGOU (obligatorisch, wenn der Katasterbezug nicht angegeben ist).
- Geschätzte Maße der Arbeitseinheiten.
- Markierung der Trassen und Steigungen (nur wenn die Arbeiten eine öffentliche Straße betreffen).
- Baumplan (bei der Beantragung kleinerer Arbeiten im Außenbereich, bei Arbeiten im Innenbereich ist er nicht erforderlich).
- Vom Antragsteller und/oder gegebenenfalls vom Vertreter unterzeichnetes Antragsformular mit den Angaben zur Identifizierung des Antragstellers/der Antragsteller und gegebenenfalls vom für die Arbeiten verantwortlichen Techniker, in dem die Unterzeichner VERANTWORTLICH erklären, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der beschriebenen Arbeiten erfüllt sind und dass sie den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen.
- Entrichtung der Steuer (siehe nächster Abschnitt)
Kleinere Arbeiten (obra menor) sind solche, die aufgrund ihrer Eigenschaften weder die Sicherheit von Personen noch die Gebäudestruktur beeinträchtigen und auch nicht den Einsatz großer Mittel oder Maschinen erfordern. Sie erfordern daher weder die Ausarbeitung von Projekten noch in vielen Fällen den Einsatz von Fachleuten und können ohne weiteres von Bauunternehmern, Installateuren oder Maurerfachleuten ausgeführt werden. Sie sollten jedoch bedenken, dass das Eingreifen von qualifiziertem Personal immer positiv und sehr ratsam ist, um die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, die Sicherheit und die richtige Verwendung von Materialien und Gewerken zu gewährleisten.
Der Hauptunterschied zwischen einer kleinen Baugenehmigung und einer großen Baugenehmigung besteht darin, dass sie kein Bauprojekt voraussetzt. Das heißt, Architekten, Vermessungsingenieure oder andere qualifizierte Fachleute sind nicht verpflichtet, ein Projekt zu erstellen, zu überwachen oder zu genehmigen. Dies entbindet Fachleute wie Handwerker, Zimmerleute oder Tischler nicht von der Teilnahme an den Arbeiten.
Ziel ist es, die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden bei den Arbeiten zu gewährleisten. Im Allgemeinen ist eine kleine Baugenehmigung erforderlich für:
- Einbau oder Austausch von Türen oder Fenstern
- Anpassung der Wohnung an eine Person mit eingeschränkter Mobilität
- Änderung des Fußbodens der Wohnung
- Verkleidung der Decke oder Anbringen von Leisten
- Renovierung der gesamten Sanitär- und/oder Elektroinstallation.
- Anstrich der Fassade. Ob es sich um ein Landhaus, ein Cottage oder eine freistehende Villa handelt
- Auswechseln der Schlösser an Türen und Fenstern
- Einbau von Klimaanlagen
- Beseitigung architektonischer Hindernisse
Im Zweifelsfall ist es am besten, sich von einem Fachmann oder der zuständigen Behörde beraten zu lassen. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, kann es notwendig sein, bestimmte Bauvorschriften und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.