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Investitionsmöglichkeit in Benissa

Ref.  BH1371A 999.990 €
  • 107.975 m2

Investitionsmöglichkeit in Benissa

999.990 €
  • 0 m2
  • 107.975 m2
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Ref.  BH1371A
  •  Grundstück 
  • in 
  • Benissa

Ziel dieser Basisparzellenstudie ist die Unterteilung des Biasner Landgutes in Bauparzellen.


Bei der Einteilung und Lage der entstehenden Grundstücke wurden die Topographie, das landschaftliche Potential und die richtige Ausrichtung sowie die bestehenden Gebäude und Straßen berücksichtigt.


Beschreibung

Das Anwesen Biasner befindet sich in der Gemeinde Benissa, zwischen den Gemeinden Moraira und Calpe, 5,5 km von letzterer entfernt.


Das Grundstück war früher ein bewässerter Bauernhof, auf dem hauptsächlich Orangenbäume gepflanzt wurden. Es verfügt über einen natürlichen Brunnen mit großem Durchfluss, der früher die gesamte bewässerte Fläche des Grundstücks versorgte. Die Topographie des Anwesens ist durch die für die Gegend charakteristische Abfolge von Terrassen gekennzeichnet. Erwähnenswert ist das Vorhandensein eines alten Anwesens mit einer freistehenden Veranda (riu-rau).


Außerdem gibt es eine asphaltierte Straße, die praktisch durch das gesamte Gebiet führt. Diese Straße ist größtenteils öffentliches Eigentum, wobei die Möglichkeit besteht, die Gestaltung zu ändern. In dieser Studie wird eine Änderung des Grundrisses nur für einen Teil des Sektors vorgeschlagen, der die Parzelle c durchquert.

 

Städtebauliche Vorschriften

Die vorliegende Studie folgt den Bestimmungen des Gesetzes 5/2014 vom 25. Juli der Generalitat de la Generalitat, de Orde- nación del Territorio, Urbanismo y Paisaje, de la Comunitat Valenciana, von denen der folgende Artikel hervorzuheben ist:


Artikel 197 Regelung der Nutzung und Verwertung von unbebautem Land.

Einzel- und Familienwohnungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Es ist erlaubt, auf Grundstücken mit ununterbrochenem Umfang zu bauen, die sowohl in ihrer Form als auch in ihrer Fläche das planerisch geforderte Minimum abdecken, das in keinem Fall weniger als einen Hektar pro Wohnung betragen darf. 2.o Die vom Gebäude eingenommene Fläche darf niemals zwei Prozent der Fläche des ländlichen Grundstücks überschreiten.

Trotz der Tatsache, dass der Generalplan von Benissa aus dem Jahr 2003 außer Kraft gesetzt wurde und daher nicht verbindlich ist, empfiehlt die Stadtverwaltung von Benissa bis zur Erstellung eines neuen Generalplans dessen Einhaltung. Daher werden in der vorliegenden Studie die darin festgelegten Bestimmungen berücksichtigt, wobei der folgende Titel hervorgehoben wird.

 

Titel9/Artikel79-3

In unbebauten Gebieten dürfen keine Siedlungskerne gebildet werden. Damit kein Bevölkerungsschwerpunkt gebildet werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

- Die mit einer Wohnung verbundene Grundstücksfläche darf nicht weniger als 10.000 m2 betragen.
- In einem Kreis von 200 m Durchmesser dürfen sich nicht mehr als drei Wohnungen befinden.
- Der Abstand zwischen den Wohnhäusern darf nicht weniger als 25 m betragen.

Die bereits existierende Wohnung wird im Generalplan von Benissa 2003 als geschützt angesehen. Sollte es im nächsten Generalplan erneut als geschützt eingestuft werden, wird das Anwesen aufgrund seines schlechten Erhaltungszustands die Streichung aus dem Katalog beantragen. In der vorliegenden grundlegenden Studie des Grundstücks wird es jedoch als geschützt betrachtet. Nach der Berechnung von 2 % des Grundstücks als bebaute Fläche und der Belegung des bereits bestehenden Gebäudes mit ca. 600 m2 ergibt sich eine Grundstücksfläche von ca. 30.000 m2.


Bei der Berechnung der Bebaubarkeit wurden die Verordnungen zur Regelung der ästhetischen Bedingungen in Gebäuden auf unbebauten Grundstücken berücksichtigt, wobei für die vorgenannte Berechnung der Bau von zwei Stockwerken in Betracht gezogen wurde, wobei das erste Stockwerk der maximalen Belegung entspricht und das zweite Stockwerk 70 % der maximalen Belegung

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Merkmale
  • Typ:Grundstück
  • Ortschaft:Benissa
  • Aussicht:Panoramablick
  • Größe der Parzelle:107.975 m2

*Diese Angaben sind vorbehaltlich von Irrtümern und sind nicht Bestandteil eines Vertrages. Das Angebot kann ohne vorherige Ankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Der Preis beinhaltet nicht die Kosten für den Kauf.

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