Wenn Sie vorhaben zu heiraten und einen anderen wirtschaftlichen Status für Ihren Familienstand wählen möchten, können Sie sich an einen Notar wenden und einen entsprechenden Vertrag für den ehelichen Güterstand. Möchten Sie mehr über all diese Punkte erfahren? Lesen Sie weiter.
Es handelt sich um einen Vertrag, in dem die finanziellen Verhältnisse in einer Ehe geregelt werden. Dem betreffenden Paar steht es frei, die Zusammenlegung einer Immobilie oder sogar die Trennung einer Immobilie zu wählen. Vermögen zu wählen.
Die gesamte Vereinbarung wird in Anwesenheit eines Notars erstellt und ein öffentliches Dokument, die sogenannte Urkunde, wird erstellt. Solche Verträge können nach oder vor der Eheschließung geschlossen werden. Die einzige Bedingung ist, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sein müssen. Die Urkunde muss in einem Zivilregister eingetragen werden.
Nach der Eheschließung tritt die von den Eheleuten gewählte Regelung in Kraft, sobald der Vertrag unterzeichnet ist. Wird die Vereinbarung vor der Eheschließung unterzeichnet, tritt sie erst nach der Hochzeit in Kraft. Die Paare können Änderungen vornehmen, sofern beide damit einverstanden sind.
Alles von den Ehegatten verdiente Geld oder mit dem Kapital erworbene Vermögen gehört den Ehegatten von Beginn der Ehe an.
Wenn das Vermögen verkauft werden soll, müssen beide Ehegatten eine Vereinbarung treffen. Das Geld kann von beiden Ehegatten getrennt verwendet werden, aber wenn die Immobilie verkauft werden muss, müssen beide Ehegatten den Vorgang genehmigen.
Haben die Ehegatten jedoch vor der Eheschließung Immobilien erworben oder geerbt, werden diese als getrennte Einheiten behandelt und nicht in die Liste des ehelichen Vermögens aufgenommen.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, wie die Vereinbarung aufgelöst werden kann.
- Wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst wird
- Wenn das Paar beschlossen hat, die Trennung zu beantragen
- Wenn der Vertrag eine andere wirtschaftliche Kategorie vorsieht
Wenn der Vertrag aufgelöst wird, wird er aufgelöst und zu gleichen Teilen unter den Ehegatten aufgeteilt.
In diesem Fall ist der Status quo derselbe wie vor der Eheschließung, beide Ehegatten behalten das Eigentum an ihrem individuellen Vermögen und haben kein gemeinsames Vermögen. Beide Ehegatten haben jedoch die Möglichkeit, ihr individuelles Vermögen in ein gemeinsames Vermögen umzuwandeln.
- Eheverträge enthalten oft Schenkungen von Eltern, Eheverträge und Eltern
- Die Kosten für die Erstellung eines solchen Vertrags belaufen sich auf etwa 60 Euro. Die genauen Gebühren können Sie beim Notar erfragen.
- Der Vertrag kann beliebig oft geändert werden
- Wenn Sie den Vertrag unter notarieller Aufsicht unterzeichnen, haben Sie zumindest einen gesetzlichen Zeugen