Ein Dokument, das die Veranstalter von touristischen Aktivitäten in Moraira und in ganz Spanien autorisiert.
Zu Beginn einer solchen Tätigkeit ist es notwendig, zusammen mit der Genehmigung für die Tätigkeit/den Umweltschutz oder die Eröffnung eine Genehmigung für den Betrieb und die touristische Tätigkeit zu beantragen. Die Zuständigkeiten im Bereich des Fremdenverkehrs wurden auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen, so dass diese die Anforderungen festlegen werden.
Die Fremdenverkehrsgenehmigung gilt für Hotelbetriebe, Ferienwohnungen und Ferienhäuser, auch wenn die Vorschriften für letztere nicht in allen Autonomen Gemeinschaften gleich entwickelt sind.
Die Verfahren unterscheiden sich zwischen Hotelbetrieben und Nicht-Hotelbetrieben (Wohnungen, Landhäuser, Ferienhäuser). In allen Fällen muss der Eigentümer eine verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit abgeben, die technische Informationen über die Einhaltung der Mindestanforderungen für Betriebe gemäß den entsprechenden Vorschriften enthält.
Nach Abgabe der verantwortlichen Erklärung muss der Betrieb in das Fremdenverkehrsregister der Autonomen Gemeinschaft eingetragen werden.
Der Veranstalter kann den Antrag selbst stellen, aber häufig wird es der zuständige Techniker sein, der die Renovierungsarbeiten an der Einrichtung durchgeführt hat, um die touristische Tätigkeit ausüben zu können.