Bedeutung von "Asiento Registral" und Typen im spanischen Grundbuch

Wenn ein Ereignis oder ein Umstand eintritt, der sich auf die im Eigentumsregister eintragungsfähigen Rechte auswirkt, wird dies durch einen Registereintrag im Register vermerkt, der je nach Zweck in Form einer Eintragung oder eines Vermerks erfolgen kann.

In diesem Artikel werden wir uns ansehen, woraus ein Registereintrag besteht, welche Arten es gibt und welche Anforderungen für die Erstellung erforderlich sind.

 

Woraus besteht ein Registereintrag?

Ein Registereintrag ist jede Eintragung oder Anmerkung, die im Grundbuch verzeichnet ist und jeden Titel, jede Tatsache, jede Handlung oder jeden Umstand umfasst, der sich auf die eintragungsfähigen Güter und Rechte auswirkt.

Der Registereintrag wird jedes Mal erstellt, wenn eine Person einen eintragungsfähigen Titel im Register vorlegt, und führt zu bestimmten Hypothekenwirkungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.

Derzeit können Registereinträge entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Welche Merkmale weisen Registereinträge auf?

Registereinträge können sein:

  • Haupt- oder Nebeneintrag:
    1. Einträge sind Haupt-, wenn sie eine eigene Entität haben und als Grundlage für andere Einträge dienen.
    2. Der Eintrag ist dagegen Nebeneintrag, wenn er von einem vorherigen Haupteintrag abhängt, auf dem er basiert.
  • Endgültig oder vorläufig:
    1. Endgültige Einträge sind als dauerhaft gedacht und haben daher kein Verfallsdatum und verfallen nicht mit der Zeit, obwohl dies nicht verhindert, dass sie gelöscht oder aufgehoben werden, wenn ein anderes Recht, das mit ihnen unvereinbar ist, später eingetragen wird. Der Registereintrag ist beispielsweise endgültig.
    2. Andererseits sind Einträge vorläufig, wenn sie mit einem Ablaufdatum erstellt werden, wie es bei einer vorbeugenden Anmerkung der Fall ist.
  • Positiv oder negativ:
    1. Registereinträge sind positiv, wenn sie Rechte anerkennen und schaffen.
    2. Und sie sind negativ im umgekehrten Fall, d. h. wenn sie Rechte löschen.

Welche Art von Registereintrag kann es geben?

Die Registereinträge sind in den Artikeln des Hypothekengesetzes geregelt, das in den Hypothekenverordnungen weiterentwickelt wird, deren Artikel 41 bis 43 die verschiedenen Arten von Einträgen enthalten:

Eintragung der Vorlage

Die Eintragung der Vorlage ist diejenige, die der Registerführer im Tagesbuch vornimmt, wenn jemand einen Titel zur Eintragung vorlegt; daher der Name.

Der Eintrag in die Akte dokumentiert den genauen Zeitpunkt, zu dem das Wertpapier in das Register eingetragen wird. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Entscheidung im Falle eines Konflikts zwischen mehreren eingetragenen Rechten geht, da nach dem Prinzip der Priorität das frühere Recht Vorrang vor dem späteren hat.

Der Registrar weist jedem neuen Eintrag in die Akte eine fortlaufende Nummer zu und gibt eine kurze Erläuterung zum Inhalt des Wertpapiers.

Die Gültigkeitsdauer einer Eintragung beträgt 60 Tage, wobei diese Frist in bestimmten Fällen verlängert werden kann.

Eintragungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Identifikationsdaten der Person, die den Titel einreicht.
  • Zeitpunkt der Einreichung.
  • Art des Titels, Datum und Behörde, die ihn unterzeichnet.
  • Im einzutragenden Titel enthaltenes Recht.
  • Art des Grundstücks (städtisch, ländlich usw.) oder des dinglichen Rechts.
  • Identitätsangaben der Person, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt.
  • Unterschrift des Registrators und gegebenenfalls des Einreichers.

Eintragung der Registrierung

Die Eintragung der Registrierung ist eine grundsätzliche und endgültige Eintragung, durch die die Begründung, Änderung oder Übertragung eines dinglichen Rechts formell und feierlich festgehalten wird.

Dieser Eintrag wird in den Registrierungsbüchern vorgenommen und wird gelöscht, wenn die Übertragung des eingetragenen Rechts zugunsten einer anderen Person registriert wird.

Ein Registrierungseintrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Art, Lage und Grenzen der Immobilie, auf die sich die Registrierung bezieht.
  • Art, Umfang und Bedingungen des einzutragenden dinglichen Rechts.
  • Recht vor dem Recht, das von der Eintragung betroffen ist.
  • Person, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt.
  • Titel, der eingetragen wird, Datum und autorisierender Beamter.
  • Unterschrift und Datum.

Vorbeugende Anmerkung

Es gibt definitive Einträge wie die Eintragung und vorläufige Einträge wie die vorbeugende Anmerkung, die mit der Absicht erstellt wird, zu verschwinden, um Platz für eine andere Art von definitivem Eintrag zu machen.

Der Zweck der vorbeugenden Anmerkung besteht darin, ein Recht in der Entstehung zu erfassen oder darauf hinzuweisen, damit es während der Konsolidierung von der Publizität des Registers profitieren kann.

Die vorbeugende Anmerkung ist eine grundsätzliche und positive Eintragung, da sie Rechte schafft, und ihre Art variiert in jedem Fall je nach der spezifischen Art der betreffenden Anmerkung. Zum Beispiel kann es sich um die Eintragung eines Rechtsstreits, eines Erbrechts, eines Kredits, einer Pfändung usw. handeln.

Was die Dauer betrifft, so wird die vorbeugende Anmerkung gelöscht, wenn sie zu einer Eintragung wird (wenn das Recht konsolidiert wird) oder wenn sie innerhalb von vier Jahren abläuft, wobei diese Frist in einigen Fällen verlängert werden kann.

Löschungseintrag

Durch den Löschungsvermerk wird ein vorheriger Eintrag, der aus einer Eintragung oder einer vorläufigen Anmerkung besteht, gelöscht.

Der Löschungsvermerk ist kein Haupt-, sondern ein Nebenvermerk. Er hängt von einem anderen Eintrag ab, auf den er sich bezieht. Er ist endgültig und negativ, da er Rechte auslöscht, anstatt sie zu schaffen.

Je nach Umfang der Löschung kann der Löschungsvermerk vollständig oder teilweise sein.

Der Löschungsvermerk kann sogar ohne Zustimmung des eingetragenen Eigentümers oder gegen seinen Willen erfolgen, beispielsweise wenn er auf einer gesetzlichen Bestimmung beruht.

Nicht alle Eintragungen oder vorbeugenden Anmerkungen können durch einen Löschungsvermerk gelöscht werden: Diejenigen, die auf einer gerichtlichen Anordnung beruhen, müssen durch eine Vollstreckungsanordnung gelöscht werden.

Randnotiz

Die Registerblätter haben einen Rand, der speziell für Notizen zu Umständen, Fakten, Referenzen usw. vorgesehen ist, die für die eingetragenen Rechte relevant sein können. Diese Anmerkungen sind Randnotizen und können nur auf Anordnung oder mit Genehmigung durch das Gesetz gemacht werden.

Die Randnotiz ist ein akzessorischer Eintrag, da sie von einem vorherigen Eintrag abhängt, auf dem sie basiert.

Wie werden Diskrepanzen zwischen Registereinträgen und der Realität korrigiert?

Es wird davon ausgegangen, dass die Registereinträge korrekt sind, da das Registersystem sonst keinen Sinn ergeben würde und das Öffentlichkeitsprinzip, das das Recht des eingetragenen Inhabers gegenüber allen anderen schützt, ungerecht wäre.

Allerdings kann jedes System Fehler aufweisen, und das Registersystem bildet da keine Ausnahme. Manchmal kann es daher Diskrepanzen zwischen den Registerinformationen und der Realität außerhalb des Registers geben.

Um unfaire Situationen zu vermeiden, die hauptsächlich dadurch entstehen, dass das eingetragene Recht Vorrang vor dem nicht eingetragenen Recht hat, sieht das Gesetz Mechanismen zur Korrektur solcher Diskrepanzen vor.

Je nach Ursache der Diskrepanz kann diese auf folgende Weise korrigiert werden:

Berichtigung des Fehlers

Das Problem kann einfach durch Berichtigung der fehlerhaften Informationen im Register gelöst werden, aber dies muss

  • durch den Registerführer, wenn es sich um einen Schreibfehler handelt und der eingetragene Titel im Register erscheint, sodass er eingesehen werden kann. Oder wenn ein anderer Umstand vorliegt, der die Berichtigung direkt ermöglicht, ohne dass der eingetragene Inhaber konsultiert oder um seine Zustimmung gebeten werden muss.
  • durch Zustimmung aller Beteiligten, wenn es sich um einen konzeptionellen Fehler handelt und außerhalb der im vorherigen Abschnitt genannten Fälle.

Antrag auf Löschung von Pfandrechten oder Löschung

Die Diskrepanz kann auch durch eine Löschung oder einen Antrag auf Löschung von Pfandrechten behoben werden, wenn der Grund dafür darin besteht, dass eine Belastung oder ein Recht, das bereits erloschen ist, weiterhin auf dem eingetragenen Eigentum eingetragen ist.

Titelbericht

Wenn die Diskrepanz auf die fehlende Eintragung von Zwischentransfers zwischen dem eingetragenen und dem aktuellen Grundstück zurückzuführen ist, ist der Titelbericht die Lösung.

Ebenso kann dieses Verfahren zur Eintragung eines Grundstücks, das noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder zur Berichtigung eines Fehlers bei der eingetragenen Fläche verwendet werden.

Wie können Diskrepanzen zwischen den Eintragungen und der Realität vermieden werden?

Um die analysierten Diskrepanzen zu vermeiden, ist das System so organisiert, dass der Grundbuchführer und der Notar zusammenarbeiten und sicherstellen müssen, dass die Daten des Grundbuchs mit denen des Eigentumsregisters übereinstimmen.

Tatsächlich muss bei den Eintragungen im Grundbuch angegeben werden, ob die Immobilie mit dem Grundbuch übereinstimmt, vorausgesetzt, der Grundbuchführer ist sich dessen bewusst.

Dies ist seit der Verabschiedung des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union der Fall, zu dessen Zielen die Digitalisierung notarieller und registerrechtlicher Vorgänge gehörte.

 

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