Die überschüssige bebaubare Fläche einer Immobilie in Spanien.

Nachdem der Käufer eine Kaution für den Kauf eines Hauses unterschrieben hatte, stellte er fest, dass das Haus über mehr gebaute Zähler verfügte, als im Grundbuch eingetragen waren. Die Bank verweigerte ihm die Hypothek wegen der Gefahr, dass dieser Teil abgerissen werden müsste.

Aufmerksamkeit! Obwohl der Verkäufer behauptete, es lägen keine Akten wegen städtebaulicher Ordnungswidrigkeit vor, konnte der Käufer die Anzahlung zurückerhalten und sich vom Kauf distanzieren


Die Gerichte haben berücksichtigt, dass der Käufer nicht über die überschüssige bebaubare Fläche informiert wurde (die bebaute Fläche betrug das Doppelte der maximal zulässigen bebaubaren Fläche).

Jedenfalls wird abgelehnt, dass der Verkäufer die doppelte Anzahlung zurückzahlen musste, da der Verkäufer nicht freiwillig zurückgetreten ist, sondern der Käufer die Kaufurkunde nicht geschrieben hat, weil die Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers ihn daran gehindert hat, die Hypothek zu erhalten.

Überprüfen Sie vor dem Kauf den Registrierungsstatus der Immobilie.

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