Ein geerbtes Haus ist aufgrund des damit verbundenen Papierkrams ein Grund zur Sorge. Aus diesem Grund ist es oft ein Problem in Familien, besonders zwischen Geschwistern.
Im folgenden Artikel erfahren wir, wie das Verfahren abläuft und wie es am besten gemacht werden kann.
Wenn es mehrere Erben gibt, kommt es häufig vor, dass einige von ihnen die Kosten für die Immobilie nicht bezahlen. Dann kommt der Moment, in dem der Rest der Familie darüber nachdenkt, wie ein Haus, das von mehreren Geschwistern geerbt wurde, verkauft werden kann, vor allem, wenn noch Gemeinschaftsgebühren, Nebenkosten, Versicherungen, Bauarbeiten, Steuern usw. zu zahlen sind.
Wir müssen davon ausgehen, dass es nicht möglich ist, den Verkauf eines Teils der Erbschaft zu erzwingen, sondern dass wir die Teilung der Erbschaft vor Gericht beantragen müssen.
Es ist also normal, dass wir uns in einer Situation befinden, in der ein Haus von mehreren Geschwistern geerbt wird. Wenn es dann zu einem Rechtsstreit zwischen den Geschwistern kommt, verschlechtert sich das Familienverhältnis noch mehr, als es in diesen Fällen normal ist.
Wenn sich ein Geschwisterteil weigert zu verkaufen, wird deshalb in der Regel ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um das von mehreren Geschwistern geerbte Haus öffentlich versteigern zu lassen.
Es muss berücksichtigt werden, dass der Verkauf des geteilten Erbes durch ein gerichtliches Versteigerungsverfahren einige wirtschaftliche Kosten mit sich bringt, die vor der Durchführung des Verfahrens analysiert werden müssen, da die Einschaltung eines Rechtsanwalts und eines Notars erforderlich ist und außerdem ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Bewertung des geerbten Hauses unter mehreren Geschwistern vornimmt.
Wenn die gerichtliche Schätzung angefochten werden muss, um einen Teil des Erbes zu verkaufen, kommen auf die Erben also weitere Kosten zu, nämlich die für ihren eigenen Gutachter.
Aus diesem Grund ist es üblich, dass sich mehrere Geschwister zusammenschließen, um die Kosten zu teilen, wenn die Erben beschließen, das gerichtliche Verfahren zum Verkauf eines Hauses unter Geschwistern einzuleiten.

Sobald der Preis für das von mehreren Geschwistern geerbte Haus feststeht, legt der Gerichtsbeamte Datum und Uhrzeit für die öffentliche Versteigerung fest. Jeder Dritte kann ein Gebot für die Immobilie abgeben, ebenso wie die Erben, die gezwungen waren, das Gerichtsverfahren einzuleiten.
Der einzige, der bei der Versteigerung nicht „mitbieten“ kann, ist der Erbe, der sich geweigert hat, das geerbte Haus unter mehreren Geschwistern zu verkaufen, der sogenannte „Dissenter“.
In diesem Fall wird das unter mehreren Geschwistern geerbte Haus an den „Höchstbietenden“ unter den Teilnehmern der öffentlichen Versteigerung vergeben und der „Versteigerungspreis“, also das erzielte Geld abzüglich der Gerichtskosten, wird an die Erben ausgezahlt.
Aus diesem Grund rät die Erfahrung, dass es im Falle eines von mehreren Geschwistern geerbten Hauses, wenn ein Erbe sich weigert zu verkaufen, am besten ist, zu versuchen, eine Einigung zwischen ihnen zu erzielen und sogar vorzuschlagen, dass die Erben, die an der geerbten Immobilie interessiert sind, ihren Anteil kaufen, ohne dass ein Gerichtsverfahren zum Verkauf der geteilten Erbschaft eingeleitet werden muss; das spart Kosten und verschlechtert das Familienverhältnis, das in diesen Fällen meist sehr verschlechtert ist, weiter.
Um eine geerbte Immobilie zu verkaufen, musst du zunächst das Erbe annehmen. Sobald die Immobilie auf deinen Namen lautet, kannst du mit dem Verkaufsverfahren beginnen. Das Problem entsteht jedoch, wenn es mehr als einen Erben gibt.
Damit das Erbe angenommen werden kann, musst du die Sterbeurkunde und die Bescheinigung über den letzten Willen vorlegen, falls es eine gibt.
Wenn einer der Erben das Erbe nicht annehmen will:
Wenn wir ein Erbe annehmen, müssen wir eine Reihe von Steuern zahlen:
Sobald du die Immobilie im Grundbuch eingetragen hast, kannst du das Eigentum an der Immobilie ändern.
Sobald die Erbschaft angenommen wurde, geht die Immobilie entsprechend dem in der Urkunde festgelegten Anteil in das Eigentum der einzelnen Erben über. Zu diesem Zeitpunkt kann die Immobilie verkauft werden.
Der Kauf- und Verkaufsprozess ist derselbe wie in anderen Fällen. Es ist zum Beispiel ratsam, einen Vermittler einzuschalten, der den gesamten Prozess beobachtet und sich um die Formalitäten kümmert.
Außerdem kann es ratsam sein, den Rechtsstatus der Immobilie im Grundbuchamt eintragen zu lassen, bevor der Verkaufs- und Kaufprozess beginnt.