Ein Leitfaden für den Kauf und Verkauf von Wohneigentum in Spanien

Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien in Spanien


Beim Kauf einer Privatimmobilie und vor der Vorbereitung der Verkaufsunterlagen ist es üblich, einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zu erstellen, der als Vorvertrag bezeichnet wird. Dieser Vertrag wird als Vorvertrag bezeichnet. Obwohl die Erstellung dieses Dokuments nicht zwingend erforderlich ist, wird sie von Verkäufern, die auch als Immobilienmakler tätig sind, vorgenommen.

Jedes private Dokument, das für den Kauf und Verkauf einer Immobilie erstellt wird, wird vom Gesetz als gültig angesehen. Wenn jemand einen solchen Vertrag unterzeichnet, ist er verpflichtet, alle Klauseln einzuhalten.

Daher ist es wichtig, sich vor der Unterzeichnung eines solchen Dokuments gut beraten zu lassen. Der Notar spielt in diesem Prozess keine Rolle, kann aber wertvolle Informationen liefern und alle Zweifel ausräumen. Der Notar schlägt immer vor, keine Papiere zu unterschreiben, wenn die Dinge nicht richtig verstanden werden oder wenn die Beteiligten Zweifel haben.

 

Zu beachtende Dinge

Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Immobilienmakler handelt, wird sein Vertreter oder Geschäftsführer das Dokument unterschreiben, und wenn niemand anwesend ist, wird der Makler selbst unterschreiben. Handelt es sich um eine Privatperson, muss das Dokument von allen Eigentümern der Immobilie unterzeichnet werden.

Wenn die Immobilie von Ehegatten gemeinsam genutzt wird, müssen beide Ehegatten das Dokument unterschreiben. Das müssen sie auch tun, wenn es sich um eine private Immobilie handelt. Wenn der Verkäufer eine andere Person bevollmächtigt hat, die Dokumente zu unterschreiben, muss er die Originaldokumente vorlegen, in denen er als Bevollmächtigter oder Testamentsvollstrecker angegeben ist.

Ist der ursprüngliche Eigentümer verstorben und hat er einen Erben, so muss dieser alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen Notar aufzusuchen und die Dinge zu klären.

Vor dem Kauf einer Immobilie sollte eine umfassende Hintergrundprüfung in Bezug auf ausstehende Steuern, Zwangsvollstreckungen oder Rechtsstreitigkeiten durchgeführt werden. Im Falle einer Hypothek muss der Käufer herausfinden, ob er diese abtreten soll. Entscheidet sich der Käufer dafür, die früheren Hypotheken auf die Immobilie zu übernehmen, sollte er weitere Informationen darüber einholen, insbesondere über den Zinssatz für die frühere Hypothek. Der Käufer sollte sich auch über den Rückzahlungszeitraum informieren.

Wenn die Immobilie Teil einer Gemeinschaft ist, müssen die Gebühren unbedingt gezahlt werden, und Sie müssen sich auch erkundigen, ob diese Zahlungen alle beglichen wurden und nichts überfällig ist. Bei diesen Zahlungen müssen Sie sich erkundigen, ob sie von der Gemeinschaft anerkannt werden und in welchen Abständen sie zu leisten sind.

Auch der Immobilienpreis ist im Vertrag klar angegeben. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, wird auch die Art und Weise, wie damit umzugehen ist, im Vertrag erwähnt. Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, muss der Verkäufer eine Anzahlung leisten, die ebenfalls im Vertrag genannt wird.

 

Dokumente für Kauf und Verkauf

Eine notarielle Urkunde ist nichts anderes als ein Dokument, das beim Notar vorgelegt wird. In Spanien ist ein solches Dokument selten und wird nur in besonderen Fällen verwendet. In der Regel ist diese Urkunde für die Durchführung eines Immobilienverkaufs nicht zwingend erforderlich. Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass dieses Dokument erstellt werden sollte, da es der Sache mehr Gewicht verleiht.

Beide Parteien müssen Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie mit dem Kauf und Verkauf der betreffenden Immobilie einverstanden sind. Die Dokumente werden dann vom Notar beglaubigt, und das Verfahren wird eingeleitet.

Der Notar hat nicht nur die Aufgabe, den Verkauf zu beglaubigen, sondern auch dafür zu sorgen, dass er in Übereinstimmung mit den in der Urkunde genannten Klauseln abgewickelt wird.

Die Identität des Verkäufers und des Käufers wird überprüft, um jegliche Form von Betrug zu vermeiden. Beide Parteien müssen also geeignete Dokumente vorlegen, um dies zu bestätigen.

Der Notar prüft auch die Eigentumsrechte an der Immobilie. Das Eigentum an der Immobilie wird in einer öffentlichen Urkunde festgehalten.

Der Verkäufer muss auch klären, ob die zu verkaufende Immobilie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. Ist dies der Fall, so muss bei Ehepaaren der andere Ehegatte dem Verkauf der Immobilie schriftlich zustimmen.

Der Verkäufer muss dem Notar auch Auskunft darüber erteilen, ob die zu verkaufende Immobilie unbewohnt oder mietfrei ist.

Der Käufer sollte den Verkäufer um Auskunft über die Zahlungen an die Gemeinschaft bitten, wenn die Immobilie Teil einer solchen ist. Die Zahlungen müssen auf dem neuesten Stand sein und es dürfen keine Rückstände bestehen.

Der Notar wird den Verkäufer auffordern, die Registrierungsnummer der Immobilie anzugeben. Nach Prüfung der Verkaufsurkunde muss der Notar die Angaben des Käufers an die Vermessungsbehörde weiterleiten.

Der Verkäufer muss eine Bescheinigung über die Energieeffizienz der Immobilie vorlegen, von der der Käufer ebenfalls eine Kopie erhalten muss.

Der Verkäufer muss auch einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, dessen Echtheit vom Notar geprüft wird.

In bestimmten Regionen Spaniens ist eine ordnungsgemäße technische Überprüfung der Immobilie vorgeschrieben. Der Käufer wird auch über das Ergebnis der Inspektion informiert, um festzustellen, ob die Immobilie allen Kontrollen standgehalten hat.

Der Notar wird auch eine detaillierte Untersuchung darüber durchführen, wie die Immobilie bezahlt worden ist. Der Notar wird alle Kontonummern sammeln, von denen aus Transaktionen im Zusammenhang mit der Immobilie getätigt wurden. Falls der Immobilienverkauf mehrwertsteuerpflichtig ist, wird dies in den Unterlagen vermerkt.

Wenn der Verkäufer den Preis aufschieben möchte, wird der Notar den Käufer über die möglichen Risiken informieren, ob er mit dem Geschäft fortfahren soll.

Der Notar wird den Verkäufer auch auf etwaige versteckte Mängel hinweisen und darauf, dass diese vom Verkäufer unverzüglich behoben werden müssen.

Es ist die Pflicht des Notars, dem Verkäufer mitzuteilen, dass er oder sie die Kapitalerträge an die Gemeinde abführen muss und die Originaldokumente und deren Kopien aufbewahren sollte. Der Notar wird die Käuferpartei auch darüber informieren, dass sie Zahlungen für die Kaufsteuer, die Stempelsteuer oder Zahlungen für die Vermögensübertragung leisten muss. Dieser ganze Prozess kann vom Notar durchgeführt werden, wenn die Käufer dies wünschen.

Der Notar ist ein Fachmann, der sich mit solchen rechtlichen Angelegenheiten befasst, und er berät kostenlos. Der Notar ist auch nicht voreingenommen und informiert beide Parteien gleichermaßen über das Verfahren und das Ergebnis. Daher sollte keine Partei zögern, sich bei Bedarf vom Notar beraten zu lassen.

 

Der Prozess des Immobilienkaufs

Sobald die Immobilie durch eine ordnungsgemäße Dokumentation erworben wurde, ist der nächste Schritt die Verwaltung der rechtlichen Dokumente

Zahlung der Steuern

Der Käufer muss die Steuern innerhalb einer Frist von einem Monat zahlen, andernfalls drohen Strafgebühren.

Registrierung der Immobilie

Die vom Notar vorbereiteten Dokumente müssen dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, da dies den Verkäufer daran hindert, in Zukunft irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

Sie müssen auch bedenken, dass die öffentliche Urkunde dem Grundbuchamt mit einer beglaubigten Kopie vorgelegt werden muss. Sie müssen eine Frist einhalten, um die beglaubigte Kopie einzureichen, die die Unterschrift des Notars tragen sollte, und dann die Zahlungen für die Grunderwerbssteuer leisten. Nachdem alle Dokumente von den Behörden geprüft worden sind, wird die Immobilie rechtmäßig auf den Namen des Käufers übertragen. Der Notar händigt dem Käufer dann eine Kopie des Dokuments aus. Der Notar ist für die Verwaltung aller rechtlichen Dokumente und deren Überprüfung zuständig.

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