Die freie Wahl des Notars ist die Folge einer weiteren grundlegenden Garantie: das Recht, rechtzeitig die objektiven rechtlichen Informationen zu erhalten, die notwendig sind, um vor der Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Rechtshandlung mit Sicherheit entscheiden zu können. Unparteiische Informationen, über die Sie in der Anfangsphase eines jeden Prozesses und jeder Verhandlung verfügen müssen.
Wenn es mehr als eine Partei gibt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1.- Wenn die Parteien sich einig sind, können sie zu jedem Notar gehen: zu dem, den sie wählen.
2.-Sind sich die Parteien nicht einig, liegt es an ihnen, sich für denjenigen zu entscheiden, der die höchste Notargebühr zahlen wird.
3.- Ist eine der Vertragsparteien ein Bauträger, ein Finanzinstitut oder ein Unternehmer und die andere eine Privatperson (Verbraucher), so steht das Recht der Notarwahl immer dem Verbraucher zu. Auf dieses Recht kann nicht verzichtet werden.
Jeder Notar kann gewählt werden. Normalerweise befindet sich das Notariat in der Nähe des Ortes, an dem sich die Waren befinden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Recht, einen Notar zu wählen, verletzt wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, es geltend zu machen:
1.- Sie können sich an die Gerichte wenden, um zu klagen, an eine öffentliche Verbraucherschutzstelle oder an eine Verbraucherorganisation.
2.- Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst die Instrumente zu nutzen, die Ihnen das Notarrecht zur Verfügung stellt, wie z.B. den Notar Ihrer Wahl über das Bestehen eines Konflikts mit der anderen Partei zu informieren, so dass er derjenige ist, der dies der Notarkammer Ihrer Autonomen Gemeinschaft zur Kenntnis bringt. So wird der Verein selbst mit dem von der anderen Partei gewählten Notar Kontakt aufnehmen, damit dieser von seiner Tätigkeit absieht.
3.- Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihr Notar sein soll, aber es nicht der von der anderen Partei gewählte ist, können Sie sich auch direkt an die Notarkammer Ihrer Autonomen Gemeinschaft wenden und den Fall anzeigen. Die Notarkammern haben die Zuständigkeit für die jeweiligen Notare der Autonomen Gemeinschaft zur Durchsetzung der Gesetze und Vorschriften.