Steuern und Verantwortlichkeiten beim Kauf eines Grundstücks in Moraira

Steuern und Verantwortlichkeiten beim Kauf eines Grundstücks in Moraira


Im Falle einer natürlichen Person, die das Grundstück kauft, gibt es zwei Annahmen, die von der Art des Grundstücksverkäufers abhängen, d.h:

 

- Wenn Sie ein städtisches Grundstück kaufen und der Verkäufer-Bauherr darauf ein Haus für Sie baut, müssen Sie insgesamt 10% Mehrwertsteuer bezahlen.

 

- Wenn Sie nur das Grundstück kaufen (ohne Verpflichtung, darauf ein Haus zu bauen), müssen Sie 21% bezahlen, wenn der Eigentümer eine Firma ist, und 10%, wenn der Eigentümer eine Einzelperson ist. Außerdem müssen Sie 10% Mehrwertsteuer auf den Neubau zahlen.

 

Weitere Kosten, die beim Kauf eines Grundstücks zu berücksichtigen sind, sind die Notargebühren (ca. 0,5%), Grundbuchgebühren (ca. 0,5%).

 

Wir müssen auch die Unterschiede zwischen den Rechtspositionen klären, die Sie in dem einen oder anderen Fall haben werden:

 

- Wenn Sie das fertige Haus kaufen (Off-Plan-Kauf), werden Sie aus rechtlichen Gründen als Käufer-Verbraucher betrachtet. Und Sie werden durch das Gesetz 57/1968 geschützt, das den Bauträger verpflichtet, das gesamte auf das Konto eingezahlte Geld durch eine Bankgarantie oder eine Versicherungspolice zu garantieren.

 

- Wenn Sie jedoch das Grundstück kaufen und dann das Haus darauf bauen, sind Sie Eigentümer des Grundstücks und gelten als Selbstdarsteller.

 

Und das ist sehr wichtig, da sowohl die Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Käufer-Verbrauchers oder eines Selbstdarstellers nicht die gleichen sind.

 

- Wenn Sie die fertige Immobilie (Haus + Grundstück) von einer Firma kaufen: Sie werden als Endverbraucher betrachtet, und Sie sind nicht verantwortlich für die Einholung von Lizenzen, Genehmigungen, Erstbezugsbescheinigungen usw... sowie für die Probleme, die später auftreten können, Komplikationen mit städtebaulichen Vorschriften usw... Sie haben einfach keine andere Verantwortung, als dem Entwickler den vereinbarten Betrag zu zahlen.

 

- Wenn Sie jedoch das Grundstück kaufen und dann als Eigentümer bauen, werden Sie als Selbstdarsteller betrachtet und sind daher Dritten gegenüber verantwortlich für die Einhaltung der städtischen Vorschriften, für die Erlangung von Lizenzen, Erstbesitzzertifikaten usw. Erwähnenswert sind auch die möglichen Baumängel, die auftreten können als: Risse, Setzungen, Feuchtigkeit, etc... Ebenso und in Bezug auf mögliche Baumängel könnte Sie der Verkauf der Immobilie an einen Dritten verklagen, da Sie als Selbstvermarkter gemeinsam mit den anderen Bauunternehmern, die in die Arbeiten eingegriffen haben (Bauherren, Vermessungsingenieure, Architekten, etc...), als mitverantwortlich angesehen werden.

 

Im Falle eines Unternehmens, das das Grundstück kauft, könnte dieses Unternehmen die Mehrwertsteuer auf den Kauf des Grundstücks und den Bau des Hauses abziehen.

 

Diese Gesellschaft sollte sich der Immobilientätigkeit widmen und bringt eine Reihe von Kosten und Verpflichtungen mit sich, wie z.B. die Registrierung in der IAE, vierteljährliche MwSt.-Erklärungen, Erklärung für die Körperschaftssteuer, Buchführung usw.

 

Der Geist dieses Leitfadens besteht darin, eine kurze Zusammenfassung allgemeiner Informationen zu geben, er ersetzt keine Rechtsberatung.

 

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