Realer Fall mit Urteil, über einen Immobilienkauf und -verkauf in Spanien.

Honorare. Die Gerichte haben das Recht eines Maklerbüros anerkannt, seine Gebühren mit der Begründung einzufordern, dass der Verkauf und der Kauf einer Immobilie durch seine Verwaltung zustande gekommen ist.  

 

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Es wurde ein "Kaufvorbehalt" mit einem Interessenten unterzeichnet, der jedoch unter dem Vorwurf mangelnder Professionalität und Misstrauen gegenüber der Agentur zurücktrat. Die Agentur stimmte dem Rücktritt mit dem Einverständnis des Verkäufers zu. Achtung!  Einige Zeit später unterzeichneten der Verkäufer und der Käufer den Kaufvertrag jedoch selbst.
Zunächst wurde die Klage abgewiesen, aber schließlich gab das Gericht der Klage statt: Auch wenn die Reservierung storniert wurde, ist es wichtig, dass die Agentur die Vermittlungstätigkeit durchgeführt hat.

"Die Agentur hat Anspruch auf Bezahlung, wenn der Verkauf dank ihrer Vermittlung zustande gekommen ist".

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