Steuern für den Kauf und Verkauf von ländlichen Grundstücken in Spanien

Der Kauf und Verkauf eines unbebaubaren Grundstücks ist ein komplexer Vorgang, der sich aus verschiedenen Gründen, wie z. B. der Vereinbarung von obligatorischen und/oder zusätzlichen Zahlungen, zeitlich in die Länge ziehen kann. Es scheint offensichtlich, aber der erste Schritt ist die Festlegung eines Preises, der am besten durch ein Gutachten oder eine Katasterbewertung ermittelt wird. Es ist auch wichtig, die Steuern für den Kauf und Verkauf ländlicher Grundstücke zu kennen, die beim Kauf und Verkauf eines ländlichen Grundstücks zu entrichten sind. Dazu muss man wissen, dass diese Kosten direkt oder indirekt sein können.

Dies ist ein heikles Thema, da es oft schwierig ist, eine Einigung über die Beträge zu erzielen, die zwischen beiden Parteien ausgehandelt werden müssen. Sowohl Käufer als auch Verkäufer versuchen, die zusätzlichen Ausgaben zu vermeiden, die dieses Verfahren mit sich bringt. Viele der Kosten können ausgehandelt werden, mit Ausnahme einiger Steuern, wie z. B. der Einkommenssteuer oder der Grundsteuer, um nur einige zu nennen.

 

Besteuerung des Verkaufs von ländlichen Grundstücken

  • Besteuerung der Erhöhung oder Verringerung von Vermögenswerten über die jährliche Einkommensteuererklärung. Die Besteuerung des Vermögenszuwachses oder der Vermögensminderung, die in der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgen muss, um der einschlägigen Besteuerung des Finanzamtes zu entsprechen. Es ist daher unbedingt zu berücksichtigen, ob eine Vermögensvermehrung stattgefunden hat, d.h. ob die Immobilie zu einem höheren Betrag verkauft wurde als sie erworben wurde oder nicht. Umgekehrt kann es zu einer Vermögensminderung gekommen sein, indem die Immobilie zu einem niedrigeren Preis als beim Kauf verkauft wurde. Alle Einzelheiten sind im Grundsteuergesetz zu finden.
  • Grundsteuer (IBI) für das Jahr, in dem der Verkauf erfolgt.

 

Steuern für den Kauf eines ländlichen Grundstücks

  • Die Kosten, die durch die Eintragung der Urkunde im zuständigen Grundbuchamt entstehen.
  • Die Übertragungssteuer (ITP), die vom Käufer innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung zu zahlen ist. Dies ist im Prinzip die einzige Steuer, die beim Kauf eines ländlichen Grundstücks anfällt, da es sich bei den anderen Steuern um Nebenkosten handelt.
  • Kosten, die zwischen beiden Parteien auszuhandeln sind

Beim Kauf und Verkauf eines unbebauten Grundstücks fallen eine Reihe von Kosten an, die in keiner Verordnung geregelt sind. Daher müssen sich Käufer und Verkäufer darüber einigen, wer diese Kosten trägt:

  • Verwaltung und Bearbeitung des Dossiers, die normalerweise von der Person bezahlt wird, die die Dienste des Verwalters in Anspruch nimmt. Es kann jedoch auch eine hälftige Zahlung vereinbart werden, je nach Wunsch der Parteien.
  • Sonstige Kosten wie Notar, Rechtsanwalt usw.

Was die Kosten zwischen den beiden Parteien betrifft, so ist es am ratsamsten, die Verhandlungen zu formalisieren, bevor das Verfahren für den Verkauf der ländlichen Immobilie durchgeführt wird. Eine Meinungsverschiedenheit oder eine Konfrontation in dieser Frage kann das gesamte Handelsgeschäft beeinträchtigen oder es beenden.

 

Steuern beim Kauf oder Verkauf ländlicher Grundstücke in Spanien

 

Steuerbefreiungen für den Kauf und Verkauf eines nicht bebauten Grundstücks

  • Mehrwertsteuer (MwSt.). Artikel 20 dieser Steuer besagt, dass ländliche Grundstücke von der gesamten Zahlung dieser Steuer befreit sind, sofern der Verkauf unter der Klassifizierung nicht bebaubarer Grundstücke erfolgt ist. Andernfalls ist der entsprechende Betrag zu entrichten. Um die Kategorie des Grundstücks zu überprüfen, können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde wenden.
  • Kapitalertragssteuer oder Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke (IIVTNU). Diese Steuer ist in der Ley Reguladora de las Haciendas Locales enthalten, in der festgelegt ist, dass Grundstücke auf dem Land nicht als städtische Grundstücke eingestuft werden, so dass sie nicht zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet sind. Daher spielt es keine Rolle, ob das unbebaute Grundstück als Plusvalia registriert ist oder nicht.

Obwohl keine Verpflichtung besteht, ist es ratsam, sich beim Grundbuchamt nach dem Status des Grundstücks zu erkundigen, da sich seine Klassifizierung im Laufe der Jahre seit dem Erwerb geändert haben kann.

 

Welche Immobilien sind von der Kapitalertragssteuer befreit?

Generell von der Kapitalertragssteuer befreit sind ländliche Grundstücke und Häuser in alten Stadtzentren oder in Gebäuden von öffentlichem und/oder sozialem Interesse, die einen künstlerischen, kulturellen oder historischen Wert haben.

 

Was sind die Unterschiede zwischen dem Katasterwert und dem Marktwert und wie werden sie berechnet?

Beide bieten die Möglichkeit, den Wert einer Immobilie unter verschiedenen Gesichtspunkten zu ermitteln, ebenso wie ihre Rendite nach der Erstinvestition. Es gibt große Unterschiede, aber der wichtigste ist, dass der Katasterwert niedriger sein muss als der Marktwert. Viele Experten empfehlen sogar, dass die Differenz etwa 50 % betragen sollte.

Hauptunterschiede zwischen den beiden:

  • Unterschiedliche Beträge

Der Marktwert hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Nachfrage nach der Immobilie, der wirtschaftlichen Lage, dem Standort, dem Zustand des Grundstücks usw. Die Katasterbewertung hingegen ist von keinem Phänomen abhängig und basiert auf einer Reihe von Eigenschaften der Immobilie selbst.

  • Finanzieller Aspekt

Der Katasterwert ist der Ausgangspunkt, von dem aus die Kosten für Steuern wie IBI, IRPF, ITP, IAE, IIVTNU oder Plusvalía, usw. ermittelt werden. Der Marktpreis hingegen wird während des Kaufvorgangs nach einer Bewertung des Grundstücks berechnet, anhand derer der Betrag ermittelt wird, zu dem die Immobilie verkauft werden soll. Auf diese Weise lässt sich die Rentabilität ableiten, die der Verkäufer erzielen wird. Es ist zu beachten, dass die Verwaltung prüft, ob der Verkaufspreis den von ihr als angemessen erachteten Mindestpreis übersteigt.

  • Wertermittlung

Der Katasterwert wird von einer Gruppe von Fachleuten berechnet, die für die Festlegung des Betrags verantwortlich sind, der im Grundbuchamt festgelegt wird. Die Gesetzgebung legt fest, wie jede Immobilie in Abhängigkeit von ihren technischen Aspekten zu bewerten ist. In der Zwischenzeit wird der Marktpreis durch das Gebiet, die Eigenschaften, die Größe, die Lage, die Gemeinde usw. beeinflusst.

 

Wie werden sie berechnet?

Die genaue Ableitung des Katasterwerts und die richtige Einschätzung des Marktwerts sind zwei grundlegende Aspekte für den Kauf und Verkauf einer Immobilie. Die wichtigsten Aspekte bei der Berechnung der beiden Werte sind:

  • Katasterwert

Verschiedene Elemente beeinflussen den endgültigen Wert, darunter: Lage, Baukosten, Nutzung oder Tätigkeit, für die es bestimmt ist, Zustand, Alter, Grundstück usw.

Es gibt eine Reihe von Tipps, um den Katasterwert zu perfektionieren, was zu einer Optimierung der Kosten für die Pflichtabgaben führt. Zunächst ist zu prüfen, ob die Kosten für das Kataster die marktüblichen Kosten nicht übersteigen. Darüber hinaus müssen die Art des Grundstücks und die Geschichte der Immobilie bestätigt werden.

  • Marktwert

Letztendlich ist der Verkäufer des Grundstücks für die Festlegung des Verkaufspreises verantwortlich, aber es ist ratsam, sich dabei von einem Fachmann aus dem Immobiliensektor helfen zu lassen. Ist der festgesetzte Betrag attraktiv, wird er die Aufmerksamkeit weiterer Interessenten auf sich ziehen, ist er jedoch zu hoch, kann er die Attraktivität der Immobilie zunichte machen.

Normalerweise wird der Preis in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage und der Art des angebotenen Grundstücks festgelegt. Hierfür ist es sehr wichtig, den Immobilienmarkt zu studieren und sich auf die Dienste von Sachverständigen für Wertermittlung zu verlassen, um einen Betrag festzulegen, der der aktuellen wirtschaftlichen Realität am besten entspricht.

Wir hoffen, dass wir Ihre Zweifel bezüglich der Steuern für den Kauf und Verkauf von ländlichen Grundstücken ausräumen konnten.

 

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