Verhaltenskodex und wie ein professioneller Immobilienmakler in Spanien handeln sollte

Nachfolgend erläutern wir den Verhaltenskodex eines Immobilienprofis gegenüber Kunden, Eigentümern und Kollegen in Spanien.

 

VERHALTENSKODEX

Dieser Verhaltenskodex soll die höchsten Dienstleistungsstandards in der Immobilienpraxis fördern.

 

ALLGEMEINE STANDARDS

1. Die Mitglieder stellen sicher, dass sie und alle ihre Mitarbeiter diesen Verhaltenskodex sowie die Immobiliengesetze in ihren jeweiligen Ländern einhalten.

2. Kein Mitglied darf eine Person aus Gründen der Rasse, des Glaubens, des Geschlechts oder des Herkunftslandes diskriminieren oder ihnen die gleichen professionellen Dienstleistungen verweigern.

3. Der Immobilienmakler hat sich bei der Ausübung seines Berufs von moralischen Grundsätzen leiten zu lassen und alles zu unterlassen, was ihn oder den Berufsstand in Verruf bringen würde.

4. Jedes Mitglied soll Experte in seinem Tätigkeitsbereich und auf dem Immobilienmarkt werden und seine Rechtskenntnisse auf dem neuesten Stand halten.

5. Er hat stets objektiv zu sein und genauestens auf die Einzelheiten der erforderlichen Angaben und Beschreibungen der übertragenen Liegenschaften zu achten.

6. Ein Immobilienmakler sollte keine Spezialarbeiten außerhalb seines Fachgebiets annehmen, es sei denn, er sichert sich die Unterstützung eines Spezialisten auf diesem speziellen Gebiet.

7. Alle Veröffentlichungen müssen den vom Gemeinschaftsrecht geforderten Standards für Fairness, Anstand, Genauigkeit und Ehrlichkeit entsprechen. Jeder Immobilienmakler hat über Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren, ist während der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterrichten.

8. Kein Immobilienmakler darf eine Kaution hinterlegen oder Kundengelder anderweitig aufbewahren, es sei denn, es ist durch eine angemessene Versicherung gedeckt. Er/sie muss das gesamte Geld auf individuelle Konten für jeden Kunden einzahlen und den Gesamtbetrag des Geldes sofort abrechnen.

9. Allen Mitgliedern wird empfohlen, sich gegen berufliche Unannehmlichkeiten zu versichern.

 


REGELN BEZÜGLICH KUNDEN


11. Die Mitglieder sind verpflichtet, jederzeit im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln. Er muss unverzüglich offenlegen, wenn er als „Verkäufer von Grundstücken“ auftritt oder ein besonderes Interesse an der Transaktion besteht.

12. Ein Immobilienmakler darf potenzielle Verkaufs- und Kaufpreise oder Mieteinnahmen der Immobilie gegenüber einem Eigentümer nicht absichtlich falsch darstellen, um davon zu profitieren.

13. Ein Immobilienmakler darf einen Immobilieneigentümer weder direkt noch indirekt mit der Absicht belästigen, in seinem Namen zu handeln.

14. Kein Immobilienmakler sollte Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Eigentümers eingeholt zu haben. Der Auftrag und die Dauer des Mandats müssen eindeutig schriftlich festgelegt werden.

15. Immobilienmaklern ist es ohne Zustimmung des Eigentümers nicht gestattet, anderen Kollegen Immobilien anzubieten. Das Mitglied ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jeder andere vom Mitglied ernannte Manager diesen Verhaltenskodex einhält.

16. Kein Mitglied darf die Existenz oder die Bedingungen eines potenziellen Käufers falsch darstellen.

17. Der Immobilienmakler muss den Eigentümern alle eingegangenen Angebote für ihre jeweiligen Objekte so schnell wie möglich genau mitteilen und anschließend schriftlich bestätigen.

18. Die Mitglieder dieser Immobilienvereinigung sorgen für größtmöglichen Respekt und Sicherheit der ihnen anvertrauten Liegenschaften und ihrer Innenräume.

 


REGELN FÜR MITGLIEDER


19. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich als gute Gefährten gegenüber Immobilienmaklern verhalten, einen fairen Wettbewerb gewährleisten und dass ihre Beziehungen stets von Höflichkeit und Respekt bestimmt werden.

20. Mitglieder sind ohne die ausdrückliche Genehmigung des Immobilienmaklers nicht berechtigt, Geschäfte mit Kunden eines Immobilienmaklers zu machen oder Geschäfte zu tätigen.

21. Immobilienmakler sollten davon absehen, ungünstige Kommentare über Kunden abzugeben.

22. Wenn Transaktionen durch mehr als einen Immobilienverwalter abgeschlossen werden, ist es den Mitgliedern ohne die ausdrückliche Genehmigung des Immobilienverwalters nicht gestattet, Geschäfte mit Kunden eines Immobilienverwalters zu erbitten oder Geschäfte zu tätigen.

23. Ein Mitglied kann dem Vorstand jeden Einwand melden, den es gegen die Handlungen eines anderen Mitglieds aus einem anderen Land hat, und jede Diskussion zwischen anderen Mitgliedern wird von der Vereinigung gelöst.

 

ETHISCHE REGELN FÜR IMMOBILIENVERWALTER UND -MAKLER

Regel 1 - Allgemeine Sorgfalts- und Treuepflicht

Immobilienmakler üben ihre berufliche Tätigkeit mit der Sorgfalt eines guten und loyalen Verwalters und Maklers aus und verhalten sich gemäß den vorliegenden Berufsregeln.


Regel 2 - Pflicht zu Vertrauen, Respekt und Vertraulichkeit.

Der Immobilienmakler stützt seine berufliche Beziehung zum Kunden auf die Grundsätze des Vertrauens, des Respekts und der Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen, die er erhält.

Er stellt sicher, dass alle von ihm erteilten Informationen wahrheitsgemäß und richtig sind, und gibt unverzüglich an, ob er als Immobilienmakler oder in seinem eigenen Interesse handelt.


Regel 3.- Pflicht zur Wahrung der Interessen des Auftraggebers

Immobilienmakler haben die Interessen ihrer Kunden zu vertreten, zu verteidigen, zu schützen und zu unterstützen und Aufträge abzulehnen, die einen Interessenkonflikt mit ihren eigenen Angelegenheiten oder denen anderer von ihnen betreuter Kunden mit sich bringen.

 

Regel 4 - Pflicht zur beruflichen Verantwortung und Sorgfalt 

Der Immobilienmakler muss seine beruflichen Pflichten verantwortungsbewusst und sorgfältig erfüllen und darf keine Aufträge annehmen, wenn er nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, unbeschadet der Tatsache, dass er in der Lage ist, sich um diese zu kümmern, wenn er seine Dienstleistung sofort mit Hilfe anderer Fachleute oder Experten für die ordnungsgemäße Erledigung des ihm anvertrauten Auftrags erledigen kann. Ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Regel müssen sie sich ebenfalls bemühen, ihre Arbeit objektiv auszuführen und dabei die berechtigten Interessen anderer Personen als ihres Auftraggebers, mit dem sie einen Vertrag geschlossen haben, zu respektieren.

Die in dieser Vorschrift genannte Verantwortung und die Einhaltung dieses Ethikkodexes impliziert die Einhaltung durch die Mitarbeiter des Immobilienbüros, die für ihr Verhalten insofern haften, als es eine "culpa in vigilando" darstellt.


5.- Pflicht zur Loyalität und Zusammenarbeit mit anderen Immobilienmaklern.

Die Immobilienmakler müssen mit anderen Fachleuten, die dieselbe Tätigkeit ausüben, eine kommunikative Haltung einnehmen und versuchen, an der Stärkung des Zusammenhalts und der Kameradschaft zwischen den Immobilienmaklern mitzuwirken.

Ein Immobilienmakler darf keine Geschäfte oder Verhandlungen mit den Kunden von Maklerkollegen führen, wenn er dies weiß und den betreffenden Kollegen nicht warnt.


Regel 6 - Pflicht zur Wahrung der Würde des Berufsstande

Der Immobilienmakler ist verpflichtet, seine Tätigkeit so auszuüben, dass das Ansehen des Berufsstandes gewahrt bleibt, indem er Einstellungen, Verhaltensweisen, Methoden und Verhaltensweisen vermeidet, die der Würde des Berufsstandes abträglich sind, und darauf achtet, dass er die geltenden Rechtsvorschriften stets gewissenhaft einhält und die Interessen der Verbraucher und Nutzer wahrt.


Regel 7 - Persönliche Berufsausübung

Der Immobilienmakler übt seinen Beruf als Immobilienmakler persönlich aus, unbeschadet der sozialen Formeln, die der kommerziellen Verwertung dienen.


Regel 8.- Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften 

Der Immobilienmakler ist verpflichtet, die Satzungsbestimmungen einzuhalten und diese auf Verlangen über die Handlungen, an denen er als solcher beteiligt ist, zu unterrichten.

Ebenso muss der Immobilienmakler die gesetzlichen Vorschriften und die Standes- und Ehrenkodizes der Verbände beachten.

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